Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der aktuellsten Version der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2003)

Ab 1. Januar 2003 gelten die neuen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Die Trägerverbände der ADSp, darunter der BSL,
der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben sich auf die Neuauflage
 des gemeinsamen Bedingungswerks verständigt.
Die ADSp neueste Fassung bleiben somit auch weiterhin Geschäftsgrundlage zwischen Spediteuren und ihren Auftraggebern.
Die neuen ADSp sehen Änderungen insbesondere in den Themenfeldern Haftung, Versicherung und Auftragsabwicklung vor. Besonders einschneidend ist
dabei, dass der Versicherungsautomatismus und die Mindestbedingungen für die Speditionsversicherung entfallen.
Neben der umstrittenen Ziffer 29 ("Speditionsversicherung") wurden zahlreiche weitere Klauseln überarbeitet. Die neue Ziffer 29 sieht jetzt vor, dass
der Spediteur verpflichtet ist, "eine Haftungsversicherung" abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Auf die ADSp darf er sich zukünftig nur berufen, wenn er bei der Auftragserteilung einen ausreichenden Haftungsversicherungsschutz vorhält.

Mit dieser Neufassung reagieren die fünf ADSp-Trägerverbände auf den Ausstieg der Versicherungswirtschaft aus dem bislang geltenden
ADSp-Versicherungskonzept. Merkblatt ADSp 2003   ADSp_Synopse_2002-2003   ADSp_2003_deutsch BSL

Somit ist die Marktakzeptanz und Verkehrsgeltung des Regelwerkes damit auch für die Zukunft gesichert.
 

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